Viele Betreiber großer PV-Anlagen gehen davon aus, dass Regelungstechnik vor allem dann relevant ist, wenn Energie ins Netz eingespeist wird. Doch selbst bei reinen Eigenverbrauchsanlagen gelten klare technische Vorgaben – und die müssen erfüllt werden, bevor der Netzanschluss freigegeben wird.
Ein aktuelles Projekt zeigt dies sehr eindrucksvoll: Ein Industriekunde mit einem außergewöhnlich hohen Energiebedarf hat eine Photovoltaikanlage mit 5 MW Leistung errichtet. Die Analyse des Lastgangs ergab eine durchgehende Grundlast von über 5 MW. Damit war klar: Es wird zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung ins öffentliche Netz kommen. Die Anlage arbeitet im Betrieb also als klassische Nulleinspeiseanlage.
Trotzdem schreibt der Standard VDE-AR-N 4110 vor, dass die Anlage regelungstechnisch abgesichert sein muss. Die Einhaltung dieser Vorgaben konnte nur durch eine im EZA-Regler hinterlegte Grenzkurve gewährleistet werden. Sie stellt sicher, dass auch im unwahrscheinlichen Fall einer Lastspitze oder Anlagenstörung keine Einspeisung erfolgt.
Die eetechnik hat diese Lösung für den Kunden in Bayern geplant, umgesetzt und erfolgreich in Betrieb genommen.
Das Ergebnis:
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normkonforme Umsetzung gemäß VDE-AR-N 4110
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sicherer Netzbetrieb trotz Nulleinspeisung
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reibungslose Abnahme und Netzinbetriebnahme
Fazit: Regelungstechnik ist nicht optional – sie ist Voraussetzung für einen sicheren und gesetzeskonformen PV-Betrieb. Egal, ob Energie eingespeist wird oder nicht.


