Die FGW, kurz für Fördergesellschaft Windenergie, wurde 1985 gegründet, der Zeit als in Deutschland die ersten großen Windenergieanlagen errichtet wurden. Schon damals war das Ziel des Vereins, die Akteure besser zu vernetzen und die technischen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte besser miteinander zu verzahnen. Zu den Mitgliedern zählen Hersteller, Mess- und Forschungslabore, Sachverständige, aber auch Planer, Projektierer, Vereine, Verbände und namhafte Forschungsinstitutionen wie das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik.
Im Wesentlichen sind es drei große Bereiche mit denen sich die in Berlin ansässige Gesellschaft beschäftigt:
Beratung
Interessenvertretung
Informations-/Expertenpool für Interessierte, Behörden und Politik
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht für die FGW die Windenergie auszubauen und entsprechende Perspektiven zu entwickeln.
Dazu nutzt sie verschiedene Methoden. Sie initiiert beispielsweise Forschungsvorhaben, sie arbeitet an Konzepten, um die Windenergietechnik zu verbessern und sie erarbeitet Rahmenempfehlungen und die bekannten Technischen Richtlinien.
Diese speisen sich aus dem Experten-Know-how der Beteiligten und praktischen Erfahrungen. Ziel ist es, vergleichbare Messverfahren zu entwickeln und einzusetzen. Diese Messverfahren beziehen sich auf Leistungskurven, Schallemissionen, Windpotenzial, elektrische Eigenschaften und Instandhaltung. Dadurch werden die Technischen Richtlinien, die kontinuierlich überarbeitet werden, zu einer unverzichtbaren Richtschnur für Anlagenbetreiber.
TECHNISCHE RICHTLINIEN – WOFÜR GENAU?
Bereits seit 1992 erarbeitet die FGW Technische Richtlinien (seit 1998: FGW-Richtlinien) für Windenergieanlagen, um verlässliche Messverfahren und taugliche Modelle zu etablieren und vergleichbare Daten zu ermitteln. Die Messungen beziehen sich auf die Kategorien:
Teil 1 Bestimmung der Schallemissionswerte
Teil 2 Bestimmung von Leistungskurve und standardisierten Energieerträgen
Teil 3 Bestimmung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz
Teil 4 Anforderungen an Modellierung und Validierung von Simulationsmodellen der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen (ab Rev.3)
Teil 5 Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages
Teil 6 Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen
Teil 7 Instandhaltung von Windparks
Teil 8 Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz
Die Richtlinien sind für Anlagenbetreiber unverzichtbar, denn die Ergebnisse bilden an vielen Stellen die Grundlage dafür wie eine Windenergieanlage beurteilt wird. Sei es in Genehmigungs- und Investitionsfragen, sei es, um die Netzanschlussmöglichkeiten zu beurteilen oder den eigenen Ertrag verlässlich zu berechnen.
WELCHE RICHTLINIE FÜR WAS?
Für das Regeln der erzeugten Leistung in jeder einzelnen EZE, aber auch in den sogenannten Mischparks sind insbesondere die Technischen Richtlinien TR3, TR4 und TR8 von Bedeutung:
– TR3 zur Bestimmung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz, zum letzten Mal im Mai 2013 revidiert
– TR4 bezüglich der Anforderungen an Modellierung und Validierung von Simulationsmodellen der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und –anlagen, zum letzten Mal im April 2014 revidiert
– TR8 bezüglich der Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz, zum letzten Mal revidiert im Mai 2013
Die TR3 gelten als gemeinsame Arbeitsgrundlage in Bezug auf die elektrischen Eigenschaften einer Erzeugungseinheit. Ziel der von Netzbetreibern, Herstellern von EZE und Komponenten, aber auch von Hochschulen, Instituten und Zertifizierern erarbeiteten Richtlinie ist es, Messergebnisse einheitlich zu ermitteln. Die einzelnen EZE oder deren Zusammenschlüsse profitieren, indem sie beispielsweise die Regelwerke der Netzbetreiber besser, ergo profitabler, umsetzen können.
In der TR4 geht es vorrangig um Simulationsmodelle, die elektrische Eigenschaften von EZE und EZA beschreiben. Die Richtlinie definiert die genauen Anforderungen, die an die Modellierung und Validierung der entsprechenden Modelle gestellt werden, um ausreichend genau das elektrische Verhalten der EZE und EZA abzubilden. Hier schließt die TR4 direkt an die Anforderungen der TR3 an.
An den TR8 haben Vertreter aller betroffenen Interessengruppen mitgewirkt und sich den erarbeiteten Grundsätzen verpflichtet. Neben den Netzbetreibern, Herstellern und Anlagenbetreibern und –errichtern sind das vor allem die entsprechenden Zertifizierungsstellen. Zentraler Baustein der Richtlinien: Das einheitliche Durchführen von Zertifizierungsprogrammen, um insbesondere die BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ besser umzusetzen.
WAS IST NEU?
Die Chronik der Technischen Richtlinien verzeichnet die jeweils aktuelle Version der Richtlinien.
Die Technischen Richtlinien zur Bestimmung von Schallemissionswerten (TR1) sind in der Fassung von 2008 nach wie vor gültig.
Die jüngste Revision innerhalb der Technischen Richtlinien vom September 2014 betrifft die TR6 und damit vor allem die bei Messungen eingesetzten Methoden und deren zugrundeliegenden Modelle:
Aussagen dazu, wie repräsentativ Windmessungen und Vergleichs-WEA sind
Anwendung der Fernerkundungsmethoden LIDAR und SODAR
Modellierung mit den nunmehr vorhandenen unterschiedlichen numerischen Modellen
Berechnung von Mindererträgen durch Abweichungen vom optimalen Betriebszustand
Detailliertere Anforderungen an die Unsicherheitsbetrachtung
Dazu mehr in einem unserer nächsten Blogposts.
TR7, die sich mit Betrieb und Instandhaltung von Kraftwerken für Erneuerbare Energien befasst ist, wurde zum 1. 1. 2014 revidiert beziehungsweise ergänzt. Die Ergänzungen betreffen zum einen die Instandhaltung und das Betreiben der Anlagen inklusive der dazu notwendigen Prozesse und Dokumentationen sowie die notwendige Infrastruktur mit einheitlichen Kommunikationsschnittstellen.
Die Neuerungen in der TR8, die im Mai 2013 veröffentlicht wurden, zielen – wie oben erläutert – darauf ab, die Regelwerke der Netzbetreiber auf der Basis einheitlich durchgeführter Zertifizierungsverfahren besser umzusetzen.
UNTER KONTROLLE
Die Anforderungen der Technischen Richtlinien sind in der Praxis für Anlagenbetreiber nicht immer einfach umzusetzen. Das gilt für das Regeln der erzeugten Leistungen in einer einzelnen EZA und erst Recht in einem Mischpark, es gilt aber auch für die Qualität der ermittelten Daten und wie diese dokumentiert und analysiert werden.
Für den Anlagenbetreiber geht es darum seine Anlage technisch auf dem aktuellen Stand, sicher und gleichzeitig wirtschaftlich zu betreiben. Dafür stellen die Technischen Richtlinien die Grundlagen und Empfehlungen bereit.
Aber auch Versicherer, Eigner, Banken und Investoren entscheiden aufgrund der in den jeweiligen Prüfberichten ermittelten und zusammengefassten Ergebnissen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um Bauvorhaben handelt, die technisch besonders anspruchsvoll und mit einem höheren Risiko verbunden sind.
Das Zusammenspiel zwischen den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der technologischen Entwicklung sowie den Projektkosten und Wirtschaftlichkeitsanalysen wird weiterhin komplexer. Die FGW-Richtlinien sind hier eine wichtige Leitlinie für Anlagenbetreiber, Planer und Projektierer.