Definition EZA-Regler

EZA Regler Janitza

EZA-Regler (Erzeugungsanlagen-Regler):

Der „EZA-Regler“ ist eine fernwirktechnische Einrichtung, die speziell für die Erneuerbaren Energien, entwickelt bzw. definiert wurde. Der Begriff „EZA-Regler“ stammt aus den technischen Anwendungsrichtlinien (kurz TAR) für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittel-, Hoch-, und Höchstspannungsnetz und deren Betrieb.

Diese TARs (VDE Normen) bilden den aktuellen Stand der Technik ab und sind die aktuell gültigen Netzanschlussregeln. Die aktuellsten Richtlinien sind 2018 erschienen und seit Mitte 2019 für den Netzanschluss an die verschiedenen Netzebenen verpflichtend einzuhalten:

  • Niederspannung VDE-AR-N 4105
  • Mittelspannung VDE-AR-N 4110
  • Hochspannung VDE-AR-N 4120
  • Höchstspannung VDE-AR-N 4130

Die kompletten Richtlinien können über den VDE Verlag bezogen werden.

EZA ist die Abkürzung für Erzeugungsanlage. Die neuen TARs verpflichten jede Erzeugungsanlage, ab einer Leistung von ca. 135 kW, zu einem Anlagenzertifikat und somit zu einem normkonformen EZA-Regler.

 

Die Definition des EZA-Reglers gemäß Technischer Richtlinie Teil 8 Rev. 9 der FGW:

Der „EZA-Regler“ stellt oder regelt, nach statischen oder veränderlichen Sollwertvorgaben des Netzbetreibers, die Wirkleistungseinspeisung und die Blindleistung am Regelpunkt der EZA. Das Stellen bzw. Regeln der Wirk- und Blindleistung am Regelpunkt kann über einen Regler mit eigener Messung oder durch einen überlagerten Regler inkl. unterlagerter Regelkreise, realisiert werden. Der EZA-Regler besteht in den allermeisten Fällen aus einem Wirkleistungs- und einem Blindleistungsregelerkern. In der Regel trägt er nicht zur dynamischen Netzstützung bei, macht aber ggf. die Erbringung sonstiger Systemdienstleistungen, wie z.B. die statische Spannungshaltung, erst wirklich möglich.

Einem übergeordneter Parkregler oder auch Mischparkregler ist es erlaubt, nachgelagerter EZA-Regler ansteuern.

 

Umgangssprachliche Bezeichnungen:

Für den EZA-Regler werden ebenfalls die Begriffe „Parkregler“ und „Zentralsteuerung“ verwendet. Bei herstellerunabhängigen Reglern werden EZA-Regler auch häufiger als Mischparkregler, überlagerter Parkregler oder auch übergeordneter Parkregler bezeichnet.

Ein sogenannter Mischpark entsteht unter folgenden Aspekten: Entweder werden Erzeugungseinheiten verschiedener Hersteller installiert oder verschiedene Technologien, wie z.B. Windenergie und PV oder Biogas, in einem Kraftwerkspark miteinander aufgebaut.

 

Mindestanforderungen an den EZA-Regler:

  • Umsetzung der Wirkleistungsvorgaben:
    • Wirkleistungsgradient für Netzsicherheitsmanagement und Sollwertvorgaben durch Dritte
    • Wirkleistungsgradient nach Spannungslosigkeit
    • Priorisierung der Netzbetreibervorgaben vor den Sollwertvorgaben durch Dritte
    • Verriegelung der Wiederzuschaltung
  • Umsetzung der Blindleistungsvorgaben:
    • Q(U) Kennlinie: Blindleistungs- / Spannungskennlinie
    • Q(P) Kennlinie: Blindleistung als Funktion der Wirkleistung
    • Q mit U Begrenzung: Blindleistungsvorgabe mit Spannungsbegrenzungsfunktion
    • cos phi: Fester Leistungsfaktor
  • Schnittstellen
    • zur Erzeugungseinheit oder Unterlagerten Regler
    • zum Netzbetreiber
    • zum Direktvermarkter
    • Anbindung externer Komponenten wie z.B. Kompensationsanlage oder Speicher
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung >8 h (USV)
  • Technische Beschreibung
  • Herstellererklärung
  • Komponentenzertifikat oder Prototypenbestätigung

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